Barrierefreiheit
Teilhabe für alle!
Neue Pflichten ab Juni 2025
Ab dem 28.06.2025 müssen alle Webseiten barrierefrei sein, auf denen Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher*innen angeboten werden. Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Bislang galt die Pflicht nur für öffentliche Stellen wie etwa Städte und Gemeinden, nun wird diese deutlich ausgeweitet. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen: Hat eure Schule weniger als 10 Mitarbeitende und liegt euer Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro, seid ihr (zumindest vorläufig) von der Pflicht befreit. Ihr solltet daher zunächst prüfen, ob eure Musikschule unter die Verpflichtung fällt.
Aber selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, ist es natürlich ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität, wenn euer Webangebot auch für Menschen mit Einschränkungen ohne Hürde nutzbar ist. Dazu sind einige technische wie redaktionelle Vorkehrungen zu treffen, die vom Einzelfall abhängig sind. Wir richten uns dabei nach den Vorgaben der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), erstellen zu eurer Webseite einen Prüfbericht (Webaudit) und sind euch bei der Erstellung der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ behilflich, die auf der Webseite platziert werden muss.
Bitte sprecht uns an, dann können wir einen Kostenvoranschlag zur barrierefreien Umsetzung eurer Musikschulseite erstellen.
Mehr Informationen zum BFSG findet ihr auf unserer Agentur-Hauptseite unter https://dbje.de/expertise/internetagentur-hannover/barrierefreie-website-anforderungen-und-fristen-ab-2025
Und mehr zum Prüfverfahren (Webaudit) unter https://webaudit.wernermusterer.de/
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