Webseiten öffentlicher Anbieter wie etwa Städte und Gemeinden müssen seit September 2020 bestimmte Standards zur Barrierefreiheit erfüllen. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen zB. für Schulen. Sie sollten daher zunächst prüfen, ob Ihre Musikschule unter die Verpflichtung fällt.
Aber selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, ist es natürlich ein Zeichen gesellschaftlicher Soldarität, wenn Ihr Webangebot auch für Menschen mit Einschränkungen ohne Hürde nutzbar ist. Dazu sind einige technische wie redaktionelle Vorkehrungen zu treffen, die vom Einzelfall abhängig sind.
Bitte sprechen Sie uns an, dann können wir einen Kostenvoranschlag zur barrierefreien Umsetzung Ihrer Musikschulseite erstellen.